NRW lockert das Verbot von Visieren

Im Allgemeinen sind die Gesichtsvisiere in NRW als Maskenersatz weiterhin verboten, aber in der am 30.05.2020 veröffentlichten Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) heisst es im §2 "Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Inhaber, Leiter und Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.), hilfsweise - falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden." Was das genau heißt, werden wir nach verfolgen. Aber wir gehen davon aus, dass hiermit Personen von dieser Neuverordnung erfasst sind, die berufsbedingt den ganzen Tag Masken tragen müssen.